Der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) alljährlich für über 130 Berufe koordinierte „Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks“ steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und dient vorrangig dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der dualen Berufsbildung im Handwerk für die Öffentlichkeit herauszustellen und die Teilnehmer in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern.
Bild: BIV Steinmetze
Bild: BIV Steinmetze
Im Rahmen des Leistungswettbewerbs organisiert das bbw für die Steinmetze und Steinbildhauer auf Bundesebene die beiden Nachwuchswettbewerbe „Deutsche Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills“ und „Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten“.
Dieses Jahr werden die Wettbewerbe am 03. und 04. November im ÜAZ Holleben ausgerichtet. Die Anmeldeunterlagen für "Die gute Form im Handwerk" müssen spätestens am 10. Oktober beim bbw eingegangen sein.
Weitere Informationen zu den Wettbewerben finden Sie auch in den unten verlinkten Dokumenten sowie auf der Webseite des ZDH.
Deutsche Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills (DMH)
Die Teilnahme an der "DMH" erfolgt über ein Ausscheidungsverfahren auf Kammer- und Landesebene. Dabei werden die Gesellenstücke einer gesonderten Begutachtung unterzogen oder die Sieger werden anhand des Notendurchschnitts im praktischen Teil der Gesellenprüfung ermittelt. Der Weg zum Bundessieger führt schließlich über eine eigens durchgeführte Arbeitsprobe, die in einem der überbetrieblichen Ausbildungszentren stattfindet und zu der die Landessieger vom bbw eingeladen werden.
Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten
Die Anmeldung zum Gestaltungswettbewerb „Die gute Form“ erfolgt – anders als bei der DMH – auf Eigeninitiative mittels des unten verlinkten Anmeldevordrucks. Das ebenfalls bereitgestellte Merkblatt enthält alle wichtigen Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Ablauf.
Galerien der Teilnehmerarbeiten
Pressemeldungen
Anmeldeunterlagen und Richtlinien
Anmeldung "Die gute Form im Handwerk"
Merkblatt "Die gute Form im Handwerk"
"Die gute Form im Handwerk"-Richtlinie