Ausbildungs-Qualitäts-Offensive
Mit dem Start der Ausbildungs-Qualitäts-Offensive setzen das bbw und somit auch die beiden Tarifvertragsparteien IG BAU und der Bundesverband Deutscher Steinmetze ein starkes Zeichen für die so wichtigen Nachwuchskräfte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Werkzeugkiste
Damit die Auszubildenden gut gewappnet in die Lehrjahre starten können, erhalten zukünftig alle Azubis zu Beginn der Lehrzeit eine, vom bbw finanzierte Werkzeugkiste. Von Schlag-, Spitz-, oder Zahneisen bietet die Werkzeugkiste mit vielen weiteren Dingen eine solide Grundausstattung und mit einer Atemschutzmaske inklusive Filterset, Arbeitshandschuhen und einer Schutzbrille kommt auch der Arbeitsschutz zum Tragen.
Bild: J. König Gmbh & Co.
Wie beantrage ich die Werkzeugkiste?
Jede/r Auszubildende/r muss zur überbetrieblichen Ausbildung beim bbw angemeldet werden. In diesem Formular gibt es auch die Möglichkeit eine Werkzeugkiste zu beantragen.
Was gibt es noch zu beachten?
Nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung geht die Werkzeugkiste in den Besitz der/s Junggesellin/en über. Falls der Lehrvertrag vor der Abschlussprüfung von einer der beiden Seiten gekündigt wird, verbleibt die Kiste beim Betrieb. Wenn der Azubi den Lehrbetrieb wechselt, nimmt er die Kiste mit.
Antragsformular: Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung/Werkzeugkiste
Für unsere Nachwuchkampagne freuen wir uns über Fotos vom Einsatz der Werkzeugkiste mit stolzen Azubi!
Begabtenförderung zur Aus- und Weiterbildung
Ein Anreiz dafür, dass sich gute Leistungen lohnen, stellt die, ab dem 01. August 2023 gültige Begabtenförderung zur Aus- und Weiterbildung dar. Alle Azubis erhalten auf Antrag vom bbw die Förderung von 300,- Euro sowohl für die Zwischen- als auch für die Abschlussprüfung, wenn diese jeweils mit einer Gesamtnote von besser als 2,5 bestanden und alle ÜLU-Kurse besucht wurden.
Was gibt es noch zu beachten?
Diese Regelung gilt ab dem 01. August 2023 und ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum des (Zwischen-)Prüfungszeugnisses. Der Antrag kann maximal bis zu einem Jahr nach Abschluss der Gesellenprüfung gestellt werden. Als Nachweis muss eine Kopie der jeweiligen Zeugnisse erbracht werden.
Antragsformular: Begabtenförderung zur Aus- und Weiterbildung